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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Weber Cleaning Parts GmbH 

1. Allgemeines

Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen spätestens als angenommen. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Bedingungen des Verkäufers sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abnahmeerklärungen und Bestellungen sind für den Verkäufer nur verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt werden oder ihnen durch Übersendung der Ware nachgekommen wird. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abreden und Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Abänderungen der Schriftformklausel bedürfen ebenfalls der Schriftform.

2. Preise

Die in den Preislisten angegebenen Preise verstehen sich als Richtpreise. Der tatsächliche Preis ist vor jeder Bestellung beim Verkäufer zu erfragen. Sie verstehen sich netto und in Euro. Verpackungen, Fracht, Porto und Versicherung werden von den Preisen nicht erfasst. Bei Bestellungen mit einem Warenwert von insgesamt unter EUR 50,- zzgl. MwSt. wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 5,- erhoben. Liegen zwischen der Auftragserteilung und Lieferdatum mehr als vier Monate, ist der Verkäufer berechtigt, nach Vertragsschluss eingetretene Material-, Lohn- und sonstige Kostensteigerungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr anteilig weiterzuberechnen. Beträgt eine dadurch verursachte Preiserhöhung mehr als 10 Prozent bezogen auf den Netto- Gesamtpreis, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt auch für Geschäfte innerhalb von Rahmenabkommen.

3. Gefahrübergang, Versand, Fracht

Die Waren werden grundsätzlich ab Werk verkauft. Sollte eine Versendung vereinbart sein, werden Versandweg und Versandart vom Verkäufer ausgewählt. In diesem Fall erfolgt der Versand auf Rechnung des Käufers. Die Ware bleibt unversichert. Auf Verlangen des Käufers wird eine Schadensversicherung auf dessen Kosten abgeschlossen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich an die Lageradresse des Käufers. Die Gefahr geht – auch bei frachtfreier Lieferung oder Lieferung frei Haus – auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

4. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer gegen den Käufer zustehenden Ansprüche. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehaltsware als Sicherung für die Saldorechnung des Verkäufers.
  2. Eine Be- oder Verarbeitung durch den Käufer erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB im Auftrag des Verkäufers. Der Verkäufer wird entsprechend dem Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zum Wert der be- oder verarbeiteten Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherstellung der Ansprüche des Verkäufers dient. Die Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil des Verkäufers an der neuen Sache nun mehr als Vorbehaltsware gilt. Diese Regelung gilt insbesondere auch für den Einbau unserer Waren in Maschinen.
  3. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Verkäufers die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an den Verkäufer ab. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung gemäß Ziffer 4.2 zusammen mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren, weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des Verkäufers. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der einen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritten nachkommt.
  4. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 10%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
  5. Falls der Verkäufer nach Maßgabe vorstehender Bestimmung von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist er berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenem Gewinn, bleiben vorbehalten.
  6. Bei Insolvenz bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf alle zur Masse gehörenden oder sich in ihr befindlichen, vom Verkäufer gelieferten, auch bereits vom Käufer bezahlten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Verkäufers. Stellt der Käufer seine Zahlung ein, bevor er die gelieferten Waren bezahlt hat, steht dem Verkäufer nach § 47, 48 InsO das Recht zu, die Ware auszusondern, bzw. Ersatzaussonderung zu verlangen.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 12 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 Prozent Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nur zulässig, sofern keinerlei Forderungsrückstände bestehen.
  2. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% ab Fälligkeit über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Rabatte und sonstige Vergünstigen werden unter der Berücksichtigung gewährt, dass alle Ansprüche des Verkäufers vereinbarungsgemäß erfüllt werden. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, etwa eingeräumte Rabatte und sonstige Vergünstigungen zu widerrufen. In einem solchen Fall kann der Verkäufer noch offenstehende Leistungen verweigern bis eine geforderte angemessene Vorauszahlung erfolgt oder Sicherheiten geleistet werden, unbeschadet weiterer gesetzlicher Möglichkeiten. Weigert sich der Käufer oder lässt er eine gesetzte Frist verstreichen, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
  3. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit entgegengenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage des Wechsels oder Schecks und für die Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.
  4. Teillieferungen gelten als abgeschlossenes Geschäft und unterliegen den vorstehenden Zahlungsbedingungen.
  5. Hat der Verkäufer unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist der Käufer dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen berechtigen den Käufer nur unbestritten und rechtskräftig festgestellte Forderungen zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
  6. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung. Für den Fall, dass der Käufer den Vertrag nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, wegen des entgangenen Gewinns und/ oder der Bearbeitungs- und Verwaltungskosten einen pauschalierten Schadensersatz vom Käufer in Höhe von 25% des Nettowarenwertes zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten.

6. Lieferungen

  1. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.
  2. Kommt der Verkäufer in Lieferverzug und ist eine vom Käufer zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstrichen, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich und schriftlich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist zu erklären.
  3. Wird die Lieferung durch Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen der Vorlieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare schwerwiegende Ereignisse verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Verzögerung und einer angemessenen Nachlieferungsfrist.
  4. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
  5. Bei Abrufaufträgen ist der Verkäufer berechtigt, das Material für den Gesamtauftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen, soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen sind. Etwaige Änderungswünsche des Käufers können daher vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen nach Auftragserteilung nicht mehr berücksichtigt werden.
  6. Besenkörper aus Kunststoff, Metall oder Holz, die entborstet und neu bestückt werden können, sind Eigentum der Firma Weber Cleaning Parts GmbH. Sie werden kostenlos leihweise zur Verfügung gestellt.

7. Beschaffenheit, Gewährleistung

  1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Kalendertagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach bekannt werden, spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen zu rügen. Die Untersuchungspflichten nach § 377 HGB bleiben bestehen.
  2. Erfolgt die Abnahme durch den Käufer oder seinen Beauftragten, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen.
  3. Vereinbarte Beschaffenheiten im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Artikelbezeichnungen, Nummern und Größen bei Abbildungen und Aufzeichnungen in den Angeboten und Katalogen sind nicht verbindlich. Der Verkäufer behält sich vor, sie jeweils dem neusten Stand anzupassen.
  4. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls der Verkäufer nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern u. ä. des Käufers zu liefern hat, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Vertragszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
  5. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder durch Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Verkäufer ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Verkäufers vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
  6. Bei Kehrwalzen und Seitenbesen mit Beborstung mit Drahtanteilen kann es trotz größtmöglicher Sorgsamkeit bei der Auswahl, der Qualitätskontrolle und der Verarbeitung von Drahtrohstoffen jederzeit zu Borstenverlusten kommen. Diesbezüglich übernimmt der Verkäufer keine Garantie und schließt jegliche Gewährleistungsansprüche auch für Folgeschäden aus. Der Verkäufer warnt ausdrück lich vor dem Einsatz in landwirtschaftlichen Betrieben und in Bereichen, in denen sich Kinder aufhalten (Schulen, Kindergärten etc.).
  7. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
  8. Dem Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel fest zu stellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an den Verkäufer zurückzusenden. Der Verkäufer übernimmt die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach oder nimmt er ohne Zustimmung des Verkäufers Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vor, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.
  9. Ist ein Gewährleistungsrecht gegeben, kann der Verkäufer nachbessern oder Ersatz liefern. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach Fristsetzung Minderung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf Kosten und Gefahr des Verkäufers vornehmen zu lassen. Wurde die Nachbesserung erfolgreich vom Käufer oder einem Dritten durchgeführt, so sind alle Ansprüche des Käufers mit der Erstattung der ihm entstandenen erforderlichen Kosten abgegolten. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
  10. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als er mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Für den Umfang der Rückgriffsansprüche gilt Ziffer 7.9 letzter Satz entsprechend. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

8. Haftungsausschluss

  1. Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden Bedingungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen und bei Anbahnung des Schuldverhältnisses und aus unerlaubter Handlung. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
  2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Verkäufers sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von vereinbarten Beschaffenheiten, wenn und soweit die Vereinbarung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
  4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Selters. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes das Amtsgericht Limburg/Lahn sachlich und örtlich zuständig. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Der Gerichtsstand Amtsgericht Limburg/Lahn gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. Ist der Käufer nicht Vollkaufmann im Sinne des Handelsrechts, hat er der Firma Weber Cleaning Parts GmbH hiervon umgehend Kenntnis zu geben.